Mit dem EEG 2021 wird die kWp-Grenze, ab der eine anteilige EEG-Umlage bei Eigenverbrauch gezahlt werden muss, von derzeit 10 auf 30 kW angehoben: Betreiber von Solaranlagen mit einer Leistung von maximal 30kWp und einem jährlichen solaren Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden müssen künftig keine EEG-Umlage.
Förderung Batteriespeicher für PV-Anlagen!
Förderung eines Photovoltaik-Batteriespeicher in Verbindung mit dem Neubau oder der Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage Zuschuss bis zu 40 % der Speicherkosten.
Förderung Wallboxen!